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               Archiv: 2011  - Jagdinfo

 

 

• Brennpunkt Schwarzwild        ► Artikel

7. Nov. 2011 l Landsmann Markus, Naturschutzbeauftragter


BJV war bereits aktiv
    Nachfrage bei der EU Kommission wegen erhöter Bleiwerte im Hasenfleisch

Feldkirchen/München – Bleihaltige oder bleifreie Jagdmunition, die Diskussion über diesen rein technischen Teil der Jagd wird wieder neu entfacht. Aktuell wurde bei importiertem Hasenfleisch erhöhte Bleiwerte nachgewiesen und das Fleisch vom Markt genommen. Die Proben stammen vom März 2010. Die Herkunft des Fleisches ist unklar, auch ob es aus der Jagd kommt ist nicht nachgewiesen. Eine Nachfrage des BJV bei der EU Kommission ist bisher noch nicht beantwortet. Der Bayerische Jagdverband nimmt diesen Vorfall aber zum Anlass, um sich erneut in dieser Diskussion zu positionieren. BJV Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke stellte einvernehmlich mit dem BJV Präsidium klar, dass über die Verwendung bleihaltiger Munition  kein ideologischer Streit im BJV entfacht  werden wird. „Für uns ist vor allem die Wirkung der Munition von größter Bedeutung. Die Industrie ist gefordert, uns funktionsfähige Alternativen zum Blei anzubieten, dann werden wir diese auch einsetzten.“ ► lesen Sie weiter

22. Okt. 2011 l dp 


Einvernehmen über Grundsätze des Jagdrechts

Berlin - Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die im Jahr 2006 durchgeführte Föderalismusreform eine Zersplitterung der Rechtssituation des Jagdrechts in der Bundesrepublik bewirkt. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass mit der Reform die Kompetenzen der Länder gestärkt wurden und diese mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine vom Bundesrecht abweichen können. Bisher bestehe jedoch grundsätzliches Einvernehmen über die Grundpfeiler des Jagdrechts wie die Bindung an das Grundeigentum, das Reviersystem und die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften. Die Regierung stellt in ihrer Antwort fest, dass zwar einige Länder bereits ihre Landesjagdgesetzgebung überarbeitet hätten, aber von den Grundsätzen des Bundesjagdgesetzes nicht abgewichen seien.  

20. Okt. 2011 l Landsmann Markus, Naturschutzbeauftragter


Aujeszkysche Krankheit - Infizierung bestätigt

Die Aujeszkysche Krankheit ist in Hessen bei Wildschweinen im Main-Kinzig - und im Odenwaldkreis nachgewiesen worden. Im Main-Kinzig-Kreis war jedes sechste und im Odenwaldkreis jedes 17. untersuchte Wildschwein mit dem Virus infiziert. Laut Tiermedizinern soll der Kontakt zu Sauen unterbunden werden. Dies hat das Hessische Landeslabor im Zuge der regelmäßigen Untersuchung von Schwarzwildproben auf Schweinepest festgestellt. Auf Jagdhunde kann das Aujeszky-Virus über das Verfüttern von rohem Wildschweinfleisch und -innereien sowie über Bisskontakte übertragen werden. Bei Hunden (und Katzen) führt eine Infektion immer zum Tod, weil   ► lesen Sie weiter 

13. Sept. 2011 l Landsmann Markus, Naturschutzbeauftragter


 • Verfressene Wildschweine

Es wurde ein ganz interessanter Versuch mit Maissorten gemacht. Selektieren Wildschweine beim Fraß von Mais? Einfach Video mal anschauen!verfressene Wildschweine
 

 4. Aug. 2011 l Landsmann Markus, Naturschutzbeauftragter

 


• Ergebnisse der Befragung: "Auswirkungen von Biogasanlagen auf die Jagd" mehr

17. Juli 2011 l Landsmann


• Umfrage zur Wildschadensregulierung im Jagdpachtvertrag

Aufgrund der zunehmenden Wildschadensproblematik im Bereich Landwirtschaft möchte der Bayerische Jagdverband (BJV) mit der in der Anlage beigefügten Umfrage den Trend der Wildschadensregelung in den Jagdpachtverträgen festmachen. In § 29 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ist festgelegt, dass die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen hat. Oftmals wird in den Pachtverträgen jedoch von dieser gesetzlichen Vorgabe abgewichen.

8. Juli 2011 l dp


 

Jetzt Biotopfördermaßnahmen beantragen!

Der BJV informiert: bei den allgemeinen Biotopfördermaßnahmen (Streuobstbäume und Anlage von Hecken) sind in diesem Jahr kaum Anträge eingegangen. Wir bitten Sie deshalb: Neuanträge zu stellen bzw. für diejenigen Anträge, für die bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegt, den Verwendungsnachweis mit der Originalrechnung zu übermitteln. Die möglichen Fördersummen betragen 20 Euro pro Baum bzw. 500 Euro pro 1.000 m2.

Antragsformular sowie die Kriterien sind auf der Homepage des BJV: www.jagd-bayern.de abrufbar oder können direkt beim BJV angefordert werden.

Bitte informieren Sie Ihre Revierinhaber und Jagdvorstände! Es wäre schade, wenn die uns vom Ministerium zugesagten Mittel für biotopverbessernde Maßnahmen zurückbezahlt werden müssten.

WeitereInformationen erhalten Sie in der BJV-Geschäftsstelle bei Herrn Imm (Tel.: 089/990 23417) oder Herrn Schungel (Tel.: 089/99023416).

8. Juli 2011 l dp


• Wildpret Vermarktung

Wer Wildpret nicht selbst vermarktet, kann dies abholen lassen von:


Kraus Alfons, Teisnach, Tel.: 09923 9834

4. Mai 2011


• Rettung vor dem Mäher - Empfehlung zur wildgerechten Mahd

'Ducken und Tarnen' schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher: Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher vor Fressfeinden verstecken. ► mehr

 2. Mai 2011 l Landsmann Markus, Naturschutzbeauftragter der KG Straubing Stadt und Land


•  Jagd- und Wildschadenersatz: Verfahrensablauf

Immer wieder müssen Revierinhaber wegen Wildschäden tief in die Tasche greifen. Jeder sollte den entsprechenden Ablauf des Verfahrens kennen. ► Verfahrensablauf



• Betreten der Bundesstraße 20  zur Bergung von Wild
   durch Jagdausübungsberechtigte
  

während der Hegeschauversammlung der Kreisgruppe Straubing am 25.03.2011 wurde von anwesenden Jägern das Problem des Betretens der B 20 nach einem Wildunfall an mich thematisiert. Die Bundesstraße 20 ist als Kraftfahrstraße dem öffentlichen Verkehr freigegeben. Nach § 18 Abs. 9 Satz 2 StVO ist das Betreten einer Kraftfahrstraße durch Fußgänger verboten. Nach Rücksprache mit Herrn Beyerl, Leiter Straßenverkehrsbehörde, wird eine generelle Ausnahmegenehmigung zum Betreten der B20 nicht genehmigt, weil die Verkehrsdichte und die Unfallhäufigkeit zu hoch ist. Die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde sind sich einig, dass beim Bergen des Wildes auf der B20 von der Fahrbahn zwischen 07.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr die Straßenmeisterei Tel. 09421/96237-0 und zwischen 17.00 – 07.00 Uhr die Polizei Tel. 110 zur Absicherung zu verständigen ist. Dies dürfte für die Jagdausübungsberechtigten erkennbar mehr Sicherheit bringen. ► Lesen Sie weiter

  30. März 2011 | Polizeihauptkommissar Soller von der Polizeiinspektion Straubing


 30. März 2011 | Landsmann Markus, Naturschutzbeauftrager weist auf den folgenden Artikel und Link hin:

• Keine Haftung für Schussknall 

Ein Reiter muss sein Pferd im Griff haben, auch wenn es draußen in freier Natur mal knallt. Auf eine diesbezügliche Gerichtsentscheidung hat der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) einer Pressemitteilung hingewiesen. In einem Urteil vom 15. Februar 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste deutsche  Zivilgericht, entschieden, dass ein Jäger oder Jagdleiter nicht für Schäden haftet, die durch den Schussknall hervorgerufen werden. |   Schadensersatz abgelehnt


 

           

  Jagdberater Helmut Gierl stellte bei der Hegeschau 2011
  Streckergebnisse vor

   ►Bericht über die Streckenergebnisse für das Jagdjahr 2010 

 

    27. März 2011

 

 


• Bejagungsschneisen: Unbürokratische Lösung 

In sieben Bundesländern müssen Bejagungsschneisen für Maisschläge künftig im Antrag  auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden.
► mehr dazu
                     
10. März 2011/rp


 •  KULAP-Antrag für das Jahr 2011 ► mehr dazu


 • Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Bulgarien

 Jäger, die derzeit oder in naher Zukunft Jagdreisen nach Bulgarien planen, 
 sollten hier Vorsicht walten lassen.

Im Januar dieses Jahres wurde zuerst bei erlegten Wildschweinen in der Region Burgas in Bulgarien die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen. Mittlerweile sind in drei Dörfern auch Rinder, Schafe und Ziegen von der Seuche betroffen. Die letzte Feststellung erfolgte Ende Januar. ► lesen Sie weiter

19. Febr. 2011/ Landsmann Markus, Dipl.-Ing. (FH) agr.


 • Wildwarnreflektoren -  Pressemitteilung

 Innenstaatssekretär Gerhard Eck:
"Pilotversuch mit Wildwarnreflektoren an Straßen in Oberfranken ausgewertet -
 Keine Bedenken gegen Verwendung in ganz Bayern"

"Der vorliegende Schlussbericht des Modellversuchs in Oberfranken zur Verwendung von farbigen Wildwarnreflektoren an Straßenleitpfosten kommt zu der Bewertung, dass die Verkehrssicherheit auf den Versuchsstrecken nicht beeinträchtigt wurde. Damit besteht nun für Jäger in ganz Bayern die Möglichkeit, Leitpfosten mit solchen Reflektoren zu versehen", berichtete Innenstaatssekretär Gerhard Eck heute in München. Wildunfälle sind ein ernst zu nehmendes Problem, ... ► lesen Sie weiter


• Wildunfälle

Klage gegen Revierpächter abgewiesen

  Textfeld: Am Ende dieser Rechtskurve sprang während einer Flugwildjagd
hochgemachtes Rehwild auf die Straße. Foto: JMB
 
Wie wichtig es für Jagdleiter sein kann, bei Gesellschaftsjagden in der Nähe von Straßen die korrektem Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, zeigt ein Fall aus Bayern. Anfang November 2009 hatte Revierpächter Dr. Josef Einhellig im Revier Schwarzach (Kreis Deggendorf) eine Suchjagd auf Enten und Fasane entlang eines Donaualtwassers angesetzt. Als Jagdleiter hatte er zuvor an dem vom Bayerischen Jagdverband durchgeführten Seminar zur Verkehrssicherungspflicht teilgenommen, womit er die Befähigung zum Aufstellen der erforderlichen Verkehrszeichen erhielt.
 
          

 

 

 

 

 

 

 Korrekt gehandelt und trotzdem schuldig?

 Textfeld: Verkehrssicherungskurs der Deggendorfer Jäger im Jahre 2008. Teilnehmer und zufällig mit im Bild: Dr. Josef Einhellig (rechts, stehend). Foto: JMB
Dr. Einhellig hatte das vom Landratsamt angeordnete Gefahrenzeichen Nr. 101 der StVO vorschriftsmäßig am Straßenrand aufgestellt. Die verkehrsrechtliche Anordnung war vom Landratsamt Deggendorf erteilt worden. Während der Jagd wurde Rehwild hochgemacht, welches in Richtung der gesicherten Straße flüchtete. Eines der Rehe kollidierte mit einem Auto. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von rund 2000 Euro. Die Fahrzeughalterin war der Auffassung, dass der Revierinhaber den Schaden zu ersetzen habe, weil das Reh durch einen bis zur Straße reichenden Schilfgürtel auf diese gelaufen und damit vom Fahrer des Pkw nicht zu sehen gewesen sei.
 

 

Alles unternommen, um einen Wildunfall zu verhindern

 

Textfeld: Blick über die Straße auf die damals bejagte Fläche. Hinter dem Maisfeld liegt vor den Bäumen der schmale Schilfstreifen. Foto: JMB
Hingegen gab der Revierpächter an, dass ein mit Schilf bewachsener Acker nicht vorhanden gewesen wäre und das Reh, bevor es auf die Straße lief, zuvor etwa 60 Meter über ein deutlich einsehbares Feld durch die dort zusätzlich aufgestellte Postenkette von Jägern gelaufen sei. Ferner sei die Treibjagd von der Straße weggeführt worden und man habe ausschließlich auf Fasane und Wildenten gejagt.
Das Amtsgericht Deggendorf wies nach einer Verhandlung im März 2010 die Klage ab. Die Fahrzeughalterin als Klägerin musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
 

 

Textfeld: Der in Bayern alleinig genehmigte Schildersatz, mit dem gefährdete Streckenabschnitte abzusichern sind. Foto: JMB
Durch Zeugenaussagen wurde bestätigt, dass der Revierinhaber durch eine Postenkette entlang der Straße versuchte, Wild - auch nicht Bejagtes - davon abzuhalten, in Richtung Straße zu flüchten. Dies schien dem Gericht nachvollziehbar und glaubwürdig.
Zudem habe der Revierpächter auf die Durchführung seiner Treibjagd durch das amtliche Verkehrsschild hingewiesen und dieses vorschriftsmäßig aufgestellt. Der Fahrer des Unfallfahrzeuges bestätigte zudem, das vom Jagdpächter aufgestellte Schild wahrgenommen und infolge dessen auch seine Geschwindigkeit reduziert zu haben.
Nach § 20 Bundesjagdgesetz ist es verboten, an Orten zu jagen, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören und das Leben von Menschen gefährden könnte. Nach Überzeugung des Gerichts war kein Verstoß gegen § 20 BJagdG in Verbindung mit § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) gegeben. Hubert Kerzel
 

 

Wichtig:

Nur genehmigte Schilder verwenden

 

 

 

 

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